„Einen richtiger Umgang mit Gefahrgütern fällt oft nicht auf. Ein falscher Umgang jedoch könnte katastrophale Folgen haben.“
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz, ADR, RID, ADN und dem IMDG-Code regelt die Pflicht, dass
alle Mitarbeiter eines Unternehmens, welche an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, zwingend vorab unterwiesen werden müssen.
Dabei spiel es keine Rolle, ob die Mitarbeiter im Wareneingang, Verpackung, Verladung, Befüllung, Fahrzeugführung
beschäftigt sind. Auch für vorgesetzte ist dies eine Pflicht.
Die Inhalte der Unterweisung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und eine Nichtbeachtung wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.
In Ihrem Betrieb bieten wir Ihnen folgende Veranstaltungen an:
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb oder in unseren Schulungsräumen.
Igor Eihof – JISE UG
Gefahrgutbeauftragter aus Neuss.