EXTERNER VERKEHRSLEITER

Alles unter einem Dach

– externer Verkehrsleiter

– Gefahrgutbeauftragter

– Verbringung explosiver Stoffe

–  Transport radioaktiver Stoffe

–  Fortbildung der Mitarbeiter nach BKrFQG, ADR und LaSi VDI 2700a

 

Sie möchten sich im Güterkraftverkehr selbstständig machen und einen oder mehrere Fahrzeuge einschließlich Anhänger besitzen und nationale oder internationale Transporte durchführen möchten, dann benötigen Sie gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis) oder eine EU – Lizenz (Gemeinschaftslizenz) der zuständigen Verkehrsbehörde.

Damit Sie in Deutschland und in Europa eine Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. EU-Lizenz erhalten, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Verkehrsleiter benennen, der die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Transportunternehmens übernimmt.

Als Verkehrsleiter bin ich in Besitz der Bescheinigung über die fachliche Eignung für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und biete Ihnen meine Dienste als externer Verkehrsleiter an.

Des Weiteren berate und unterstütze ich Sie gerne bei den Themen Fuhrpark, Gefahrgut, Arbeitsrecht, Führerscheinrecht, Ladungssicherung, diverse Förder- und Weiterbildungsprogramme, Fahrzeugkostenrechnung, Fahrzeugkalkulation sowie sämtlichen Berechnungen zum Thema Fahrzeug oder Fuhrpark.

 

Ihre Vorteile kurz zusammengefasst:

– absolute Kostenkontrolle durch unsere klaren Preisstrukturen

– keine Ausbildungskosten für einen Verkehrsleiter

– Fortbildung der Mitarbeiter/innen nach BKrFQG

– keine Vertragsmindestlaufzeit

– kein Abtreten von Firmenanteilen

– jederzeit Vertragsanpassungen und -änderungen möglich